NoVA Entfall für Lkw N1

Alles was du zur neuen NoVA wissen musst.

Seit 01.07.2025 sind Lkw N1 wieder von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. Für Kastenwägen und Pick-Ups trifft dies allerdings nur teilweise zu.

Fahrzeuge mit Lkw N1-Zulassung und bis zu 3 Sitzen unterliegen generell nicht mehr der NoVA.

Fahrzeuge mit Lkw-N1-Zulassung und mehr als 3, aber weniger als 10 Sitzen und einer zulässigen Gesamtmasse maximal 3.500 kg sind nur dann NoVA befreit, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Kastenwägen: geschlossener Aufbau, wenn sich hinter der zweiten Sitzreihe eine klimadichte Trennwand befindet (bedeutet flächig geschlossen, ein Netz oder Gitter sind nicht ausreichend), in dem dahinter befindlichen Laderaum muss ein Würfel mit einer Seitenlänge von mindestens 1 m Platz finden und die Seitenfenster im Laderaum müssen verblecht sein.
  • Pritschenwägen: es muss ein geschlossener Bereich für Passagiere und eine Ladefläche von der Art eines Lastkraftwagens (mit seitlich klappbaren Bordwänden, ohne Radkästen, auch abnehmbar und kippbar) vorhanden sein.
  • Pick-Ups: Fahrzeuge, bei denen ausschließlich eine nach hinten klappbare Bordwand vorhanden ist sind nur dann befreit, wenn eine Ladefläche, bei der die innere Länge auf dem Boden des für die Beförderung von Waren bestimmten Bereichs länger ist als 50% der Länge des Radstandes und eine einfache Ausstattung vorhanden ist.

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Quelle: Wirtschaftskammer Österreich

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