NoVA-Befreiung für Lkw N1 ab 01.07.2025

Die NoVA für leichte Nutzfahrzeuge fällt im Juli 2025.

„Befreiung N1/Klein-LKWs von der NoVA ab 01.07.2025“ heißt es im Regierungsprogramm, welches von der ÖVP, SPÖ und NEOS unter der Bezeichnung „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ am 27. Februar 2025 präsentiert wurde. Bei der zweiten Ministerratssitzung hat die Bundesregierung die NoVA-Befreiung für Transporter beschlossen. Nun, Ende Juni, wurden die letzten Formalitäten geklärt und das Gesetz beschlossen: Alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) werden ab 1. Juli 2025 von der NoVA befreit. Diese Fahrzeuge werden daher auf einen Schlag spürbar günstiger. Ziel ist es, damit den gleichen rechtlichen Zustand wie vor Inkrafttreten der NoVA-Einführung am 01.07.2021 herbeizuführen.

Ziel der Befreiung

  • Die Befreiung soll Investitionen in leichte Nutzfahrzeuge erleichtern.
  • Der Anwendungsbereich der NoVA soll auf Kraftfahrzeuge beschränkt werden, die der Personenbeförderung dienen.

Ausnahmen 

  • Bei Vorführfahrzeugen löst auch die Zulassung durch den Kunden nach dem 1. Juli 2025 keine NoVA-Pflicht aus.
  • Bei Kurzzulassungen ist es wesentlich, dass nach spätestens 3 Monaten abgemeldet wird, um keine NoVA-Pflicht auszulösen.

Weitere Befreiungen von der NoVA:

  • Kraftfahrzeuge von Botschaften, Konsulaten, internationalen Organisationen und Diplomatinnen/Diplomaten
  • Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden

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Quellen:
BUNDESKANZLERAMT
WKO

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